Zugegeben: für den heutigen Tag hatte ich keine guten Artikelideen in Petto. Die Pressemitteilungen geben nichts her und da dachte ich, ich könnte auch einmal mit einem Tipp aufwarten. Vielleicht kennt der ein oder andere die Situation: man ist auf dem Heimweg, die Ampel geht auf Rot, man bremst, der Hintermann schafft es aber nicht mehr ganz und kommt so gerade eben ans Heck. Der Schaden ist überschaubar, beide wollen nach Hause, man will den Verkehr nicht aufhalten, macht schnell 2-3 Fotos und tauscht die Kontaktdaten aus. Nach Wochen wartet man aber immer noch auf Meldung des Unfallgegners und er reagiert auch nicht auf Kontaktaufnahmen. Was also tun?

Damit man in solch einem Fall nicht als der Dumme dasteht, muss man erst einmal wissen, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist. Sofern man diese Info schon ausgetauscht hat, ist das kein Problem. Falls nicht, ist das aber auch nicht schlimm, denn für solche Fälle gibt es den sogenannten „Zentralruf der Autoversicherer„. Hier kann man anhand des Kennzeichens eine Versicherungsabfrage machen. Dann sollte man alle Infos haben, um sich an die Haftpflichtversicherung wenden zu können.

Gerne versuchen die Versicherungen einen dann mit der Aussage abzuwimmeln, dass der Beschuldigte noch keine Schadensanzeige abgegeben hätte und so keine Schadensregulierung möglich sein. Mehrere Gerichte haben allerdings geurteilt, dass eine Versicherung innerhalb von 14 Tagen eine Regulierung zu gewährleisten hat. Die Versicherung wird dann versuchen, ihren Versicherungsnehmer irgendwie zu kontaktieren und zu befragen. Selbst wenn das nicht erfolgreich ist, muss aber eine Regulierung stattfinden, sofern die Sachlage z.B. anhand der Fotos klar zu belegen ist. Bei einem Auffahrunfall etwa ist am besten ein Foto auf dem beide Autos zu sehen sind inkl. des Kennzeichens des Unfallgegners.

Ist die Schuldfrage nicht offensichtlich, der Unfallgegner weigert sich und es wurde keine Polizei eingeschaltet, kann es natürlich schwierig werden. In dem Fall bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.

Generell noch ein paar Tipps für Haftpflichtschäden: verlasst euch nicht auf die Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden. Ihr habt Anspruch auf einen Gutachter eurer Wahl, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Selbst wenn es Probleme gibt, könnt ihr auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt dazuziehen. Kennt eure Rechte, kann man also zusammenfassend sagen. Und wenn ihr auf diesen Blogpost gestoßen seid, weil ihr gerade in so einem Dilemma steckt: lasst euch nicht unterkriegen!

Artikelbild: flickr/tuxstorm


Autor

Gründer und überwiegender Texter hinter passion:driving. Leidenschaftlicher Car-Nerd, immer auf der Suche nach dem Rande des Kammschen Kreises und viel zu häufig auf irgendwelchen Rennstrecken unterwegs. Anglophil veranlagt, liebt britische Sportwagen und fährt eine Lotus Elise S1, um das eigene, eher nachteilige, Leistungsgewicht wieder auszugleichen. Neben passion:driving schreibt er als freier Autojournalist (Mitglied im Verband der Motorjournalisten) auch für die heise autos und andere Publikationen.

1 Kommentar

  1. Hallo Sebastian, ein wirklich guter Artikel (auch wenn es nur eine Notlösung war :)). Ich kenne das Problem und hatte leider das Pech nach einem eigentlich kleinem Unfall meine Versicherung zu verlieren. Die Abwicklung hat ewig gedauert und es gab nur Ärger. Ich kann wirklich jedem nur empfehlen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen und im Fall der Fälle auch den Gang zum Anwalt nicht zu scheuen.

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